Verkaufs- und Lieferbedingungen
ALLGEMEINES
1. Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferungsbedingungen gelten für alle, auch zukünftigen Verträge und geschäftlichen Beziehungen zwischen coolismo - Inhaberin Katrin Stephan und unseren Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen.
2. Die Rechte des Kunden aus den mit uns geschlossenen Verträgen sind ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht übertragbar.
3. Der Kunde ist einverstanden, dass wir im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderliche personenbezogene Daten erfassen, speichern und verarbeiten.
Dies gilt bis zu seinem schriftlichen, bei uns eingehenden Widerruf.
VERTRAGSABSCHLUSS
1. Angebote von uns sind freibleibend. Produktdarstellungen von uns - egal, in welchem Medium - sind unverbindlich. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht, an Zeichnungen, Abbildungen oder sonstigen Leistungsdaten, auch in Angaben der Lieferanten, bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Preise für einzelne Positionen eines Angebotes haben nur Gültigkeit bei Erteilung des Gesamtauftrages über dieses Angebot.
2. Der Kunde kann ein verbindliches Kaufangebot (Bestellung) über das Online-Warenkorbsystem oder direkt beim Anbieter per Telefon, per email oder Briefpost abgeben.
3. Mit seiner Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Die Annahme der Bestellung (und damit der Vertragsabschluß) erfolgt innerhalb von 2 Arbeitstagen, in welcher dem Kunden die Ausführung der Bestellung oder Auslieferung der Ware bestätigt wird. Die bloße Zugangsbestätigung stellt keine Annahme der Bestellung dar. Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen. Die Produktbeschreibung des Herstellers ist maßgeblich für die Beschaffenheit der Ware. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gelten die Preise im Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Bei Preis- und Kostenerhöhung zwischen dem Vertragsschluss und dem vereinbarten Liefertermin sind wir berechtigt, eine entsprechende angemessene Preisberichtigung vorzunehmen. Übersteigen die Preise im Zeitpunkt der Lieferung die zunächst vereinbarten Preise um mehr als 10 %, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
ZAHLUNGS-, VERSANDBEDINGUNGEN UND ZAHLUNGSVERZUG
1. Unsere Lieferungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar, es sei denn, es wurde eine andere Zahlungsfrist schriftlich vereinbart. Damit ein vereinbarter Skonto gewährt werden kann, ist es Voraussetzung, dass alle früheren Rechnungen beglichen sind. Es findet der Nettorechnungsbetrag nach Abzug von Rabatten, Fracht usw. Anwendung.
2. Wir sind nicht zur Hereinnahme von Wechseln und Schecks als Zahlungsmittel verpflichtet, Sofern Schecks und Wechsel zur Bezahlung angenommen werden, werden sie vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit angenommen. Schecks und Wechsel werden erst nach Einlösung, Forderungsabtretungen erst nach Zahlung gutgeschrieben,
Die Fälligkeit bleibt bis dahin unberührt. Für rechtzeitige Einlösung übernehmen wir keine Gewähr. Protest- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Kunden.
3. Wir sind berechtigt, Zahlungen des Kunden zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, trotz anders lautender Bestimmung des Kunden. Der Kunde wird über die Art der erfolgten Verrechnung informiert. Wir sind berechtigt, Zahlungen so anzurechnen, dass alle unseren berechtigten Forderungen getilgt werden.
4. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit es wenn sie sich aus demselben Rechtsgeschäft herleitet, es sei denn, die Forderungen des Kunden sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.
5. Tritt Zahlungsverzug ein, wird der Warenkreditversicherungsschutz durch den Waren-kreditversicherer gekündigt sowie bei Scheck- oder Wechselprotesten und/oder sonstigem vertragswidrigen Verhalten unseres Kunden, können wir von allen Verträgen zurücktreten und
1. Schadensersatz verlangen,
2. unseren Eigentumsvorbehalt geltend machen,
3. gelieferte Ware in Besitz nehmen,
4. Sicherheiten fordern,
5. gestellte Sicherheiten verwerten,
6. alle ausstehenden Zahlungen fällig stellen und
7. noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung ausführen.
Wir sind berechtigt, in solchen Fällen, Daten an berechtigte Dritte weitergeben sowie weitere Verzugsschäden einschließlich der Verzugszinsen geltend machen.
6. Anschriftenänderungen, Veränderungen in der Inhaberschaft, der Gesellschaftsform oder sonstige, die wirtschaftlichen Verhältnisse berührenden Umstände unseres Kunden sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, stehen uns die Rechte aus § 321 BGB zu. Tritt dieser Fall ein, sind wir berechtigt, Zahlung oder Sicherheitsleistung wegen aller Ansprüche aus sämtlichen bestehenden Verträgen zu bean-spruchen und bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung die Erfüllung aller bestehenden Verträge zu verweigern.
LIEFERUNG
1. Eine Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden, es sei denn, es wurden andere Regelungen schriftlich vereinbart. Coolismo erhebt dabei eine Frachtkostenpauschale von €10,- pro Bestellung. Bei Bestellwert ab €200,- liefert Coolismo frachtkostenfrei. Der Kunde ist verpflichtet, die zum Abladen erforderlichen Gerätschaften oder Mitarbeiter zu stellen.
2. Teillieferungen sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zulässig. Sie gelten als selbständige Lieferungen und werden so in Rechnung gestellt.
3. Die Lieferung ist vom Kunden oder ermächtigten Personen unverzüglich bei Empfang auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu prüfen.
4. Werden Lieferfristen, Liefertermine vereinbart bedarf dies immer der Schriftform.
5. Bei Ereignissen höherer Gewalt sind wir berechtigt, Lieferungen entsprechend der Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Gleichzustellen der höheren Gewalt sind sonstige Umstände, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die wir oder unsere Lieferanten nicht zu vertreten haben. Wird durch Ereignisse höherer Gewalt oder dergleichen die Lieferung unmöglich oder unzumutbar, hat die hiervon betroffene Vertragspartei das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
6. Unsere Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer.
7. Wir sind berechtigt, zu Lasten des Kunden eine Transport- und Bruchversicherung abzuschließen und eine Transportsicherungspauschale zu berechnen.
8. Von uns gelieferte mangelfreie Ware wird nur in einwandfreiem Zustand und nur nach vorheriger Vereinbarung mit uns bei frachtfreier Rücksendung zurückgenommen. Freiwillig zurückgenommene Ware wird je nach Zustand abzüglich von mindestens 15 % Kostenanteil gutgeschrieben. Eine Rücknahme von Sonderanfertigungen oder auf Wunsch des Kunden besonders beschaffter Waren ist ausgeschlossen.
GEWÄHRLEISTUNG
1. Der Kunde hat die Ware sofort bei Erhalt mit der gebotenen Sorgfaltspflicht auf Sachmängel zu prüfen und diese uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung. Dies gilt auch bei Mängeln, die bei sorgfältiger Überprüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, nach deren Entdeckung, spätestens jedoch vor Ablauf der vereinbarten oder gesetzlichen Verjährungsfrist. Mangelhafte Waren sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch uns bereitzuhalten bzw. uns auf Verlangen zuzusenden. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung aller Gewährleistungsansprüche uns gegenüber ausgeschlossen.
Den Kunden trifft die volle Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
2. Bei Mängeln leistet der Anbieter nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Mängelbeseitigung zweimal fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Im Falle der Nachbesserung muß der Anbieter nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.
HAFTUNG/ HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN
1. Wir haften bei allen Fällen von arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes, bei Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz und in allen anderen gesetzlich geregelten Fällen.
Bei Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung, Unmöglichkeit, Verzug, haften wir – auch für unsere gesetzlichen Vertreter, Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen – nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorausseh-baren vertragstypischen Schaden. Diese Beschränkungen gelten nicht bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Schäden des Lebens, des Körpers und der Gesundheit und auch dann nicht, wenn und soweit wir Mängel der Sache arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit garantiert haben. Die Regeln der Beweislast bleiben hiervon unberührt.
2. Sofern wesentliche Vertragspflichten betroffen sind, ist die Haftung von uns bei leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind wesentliche Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährden würde sowie Pflichten, die der Vertrag dem Anbieter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertrags überhaupt erst möglich machen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
3. Die Verjährungsfrist für Mängelgewährleistungsansprüche richtet sich nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. In den Fällen der Nacherfüllung beginnt die Verjährungsfrist nicht erneut zu laufen.
4. Über die gesetzliche Gewährleistungspflicht hinaus gewährt coolismo 5 Jahre Garantie auf eigene Produkte (gekennzeichnet durch das markenlogo „coolismo“). Für Handelsware/Produkte Dritter übernimmt coolismo die Garantiebedingungen des Drittanbieters.
EIGENTUMSVORBEHALT
1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich Saldoforderungen aus Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen unseren Kunden jetzt oder künftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert unsere Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.
2. Alle gelieferte Ware bleibt unser Eigentum. Verarbeitung oder Montage erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit) Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Kunde verwahrt unser (Mit-)Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit-)Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
3. Unser Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sowie die Vereinbarung von Abtretungsverboten sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf, der Verarbeitung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt in vollem Umfang an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, uns
seine Abnehmer zu benennen, ihnen die Abtretung mitzuteilen, uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen. Auch sind wir berechtigt, den Abnehmer unseres Kunden von der Abtretung zu benachrichtigen. Unsere sämtlichen Eigentumsvorbehaltsrechte (erweiterter und verlängerter) erlöschen auch dann nicht, wenn von uns stammende Ware von einem anderen Käufer erworben wird, solange dieser die Ware nicht bei uns bezahlt hat. Dies gilt insbesondere für den Verkauf im Rahmen verbundener Unternehmen. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich,
die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung gilt nur, solange kein Insolvenzantrag über das Vermögen des Kunden gestellt ist, und es kann sonst nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen.
5. Bei nicht unwesentlichem, vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche unseres Kunden gegen Dritte im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zu verlangen.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Es gilt deutsches Recht. EU-Kaufrecht findet keine Anwendung.
2. Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit dem Anbieter bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters. Auch für Wechsel- und Scheckklagen ist, soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz unseres Unternehmens. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder Sitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Verkaufs- und Lieferungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.
Stand Dezember 2022